Privatattest, AU, eAU – die rechtliche Lage
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland gibt es in zwei Hauptformen. Gesetzlich Versicherte erhalten eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die der Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Privatpatienten und Selbstzahler erhalten ein Privatattest auf Papier, das sie selbst an den Arbeitgeber weiterleiten.
Beide Formen sind rechtlich gleichwertig, sofern eine ordnungsgemäße ärztliche Beurteilung stattgefunden hat. Eine Krankschreibung ohne körperliche Untersuchung ist nach § 25 der Musterberufsordnung der Ärzte und ständiger Rechtsprechung nicht zulässig – sie verletzt die ärztliche Sorgfaltspflicht.
RAB stellt grundsätzlich Privatatteste aus. Diese werden von allen Berliner Arbeitgebern, von internationalen HR-Abteilungen und von der Mehrheit deutscher Unternehmen ohne Rückfrage akzeptiert. Eine eAU-Übermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen ist uns aus technisch-rechtlichen Gründen nicht möglich.
Wann eine Krankschreibung beim Hausbesuch sinnvoll ist
Akute Erkrankungen, bei denen der Praxisbesuch nicht zumutbar ist, sind die klassische Indikation. Hohes Fieber mit Gliederschmerzen, akute Gastroenteritis mit Erbrechen, schwere Bronchitis mit Husten und Schlappheit, akute Migräne, ausgeprägter Hexenschuss mit Bewegungsunfähigkeit – in all diesen Fällen ist der Weg in eine Berliner Praxis nicht sinnvoll und teilweise gar nicht durchführbar.
Hinzu kommen Sondersituationen: Geschäftsreisende, die in einem Berliner Hotel akut erkranken und ein Attest für ihre internationale Arbeitgeber-Abteilung brauchen. Internationale Studierende, die am Wochenende erkranken und an einem Charité-Praktikum nicht teilnehmen können. Selbstständige, die kurz vor einem wichtigen Termin akut erkranken und einen ärztlich dokumentierten Ausfall belegen müssen.
Wir lehnen Wunsch-Krankschreibungen ohne medizinische Grundlage konsequent ab. Diese Klarheit ist Teil unseres ärztlichen Selbstverständnisses und schützt Arzt, Patient und die ärztliche Profession.
Was wir beim Hausbesuch konkret tun
Die Untersuchung ist immer derselbe Standard: vollständige Anamnese, körperliche Untersuchung mit Auskultation, Inspektion, Palpation, Vitalparameter, gegebenenfalls Schnelltests. Erst nach diesem klinischen Befund entscheiden wir, ob eine Arbeitsunfähigkeit medizinisch gerechtfertigt ist und wie lange.
Die typische Dauer der AU richtet sich nach der Erkrankung. Eine virale Erkältung führt häufig zu 3 bis 5 Tagen, eine echte Influenza zu 7 bis 10 Tagen, eine akute Gastroenteritis zu 3 bis 5 Tagen, ein Hexenschuss zu 3 bis 7 Tagen. Wir orientieren uns an klinischer Bewertung und individueller Belastbarkeit, nicht an Wunschvorgaben.
Sie erhalten das Attest schriftlich – auf Wunsch in Deutsch oder Englisch, mit oder ohne ICD-10-Diagnose. Eine Folge-AU bei Bedarf ist telefonisch oder per WhatsApp möglich unter +49 30 550 77 870, sofern der Verlauf nachvollziehbar dokumentiert ist; bei längerem Verlauf führen wir eine erneute Untersuchung durch.
Anerkennung beim Arbeitgeber und in HR
Berliner Arbeitgeber – von Konzernen wie Zalando, Delivery Hero, BVG, Siemens, Vattenfall, BMW Berlin bis zu Behörden wie dem Bundespresseamt – akzeptieren Privatatteste regelmäßig. Internationale Konzerne mit Berliner Hubs (Salesforce, Microsoft, Amazon, Meta) sind an Privatatteste gewöhnt und akzeptieren auch englischsprachige Bescheinigungen.
Manche HR-Abteilungen fragen nach, weil sie an die eAU-Übermittlung gewöhnt sind. In diesen Fällen helfen wir mit einer schriftlichen Erläuterung, die wir auf Wunsch dem Attest beilegen. Die rechtliche Anerkennung ist eindeutig: Ein ärztliches Attest nach körperlicher Untersuchung erfüllt die Anforderungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Bei selbstständigen Patienten oder bei Patienten mit eigener betrieblicher Versicherung kommt die Bescheinigung zusätzlich versicherungsrechtlich zum Tragen, etwa zur Beantragung von Krankentagegeld. Wir kennen die Anforderungen der wichtigsten Berliner Privatversicherer.
Was wir nicht ausstellen
Wir stellen keine Atteste ohne Untersuchung aus. Wir stellen keine Bescheinigungen aus, die rückwirkend einen längeren Zeitraum abdecken sollen, als medizinisch nachvollziehbar ist. Wir stellen keine Reise- oder Sportbefreiungen aus, die einer realen Notwendigkeit widersprechen. Wir stellen keine Atteste aus, die als Beweismittel für rechtliche oder versicherungstechnische Ansprüche dienen sollen, ohne dass eine vollständige diagnostische Grundlage geschaffen wurde.
Wir bestätigen keine Diagnosen, die nicht durch Anamnese und Untersuchung gestützt sind. Wir verschreiben keine Arzneimittel ohne medizinische Indikation, auch nicht auf Wunsch. Bei psychiatrischen Diagnosen wie Depression oder Angststörung verweisen wir an Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, weil eine fundierte Diagnose hier mehrere Termine und psychotherapeutische Bewertung verlangt.
Diese Grenzen sind ärztliche Sorgfaltspflicht, nicht Bürokratie. Sie schützen den Patienten ebenso wie die Profession – und sie sind nicht verhandelbar.